Die Ausschreibung für das Fahrturnier in München-Riem  war bis zum Abgabetermin ein Papier der ständigen Überarbeitung.
Bereits im Oktober standen die Eckpunkte fest, nachdem bereits im Juli der Plan für 2017 gefasst wurde.


Wir wollten ein Turnier veranstalten, das den Einsteiger bis zum Fahrer der Klasse S bedient. Der Jugend sollte die Möglichkeit gegeben werden die Qualifikation für die Deutsche Meisterschaft und für das Bundesnachwuchschampionat 2017 zu erlangen. Auch schwebte in unserm Hinterkopf eine mögliche Bewerbung für die Deutsche Meisterschaft der Jugend 2019 vor, um unseren jungen Fahrern die Möglichkeit zu geben in München-Riem zu fahren und vor allem erneut eine Anreise in den hohen Norden zu vermeiden. Das Turnier wurde kalkuliert, Boxen bestellt und die Öffentlichkeitsarbeit konnte beginnen.

Aber etwas verunsichert durch die Diskussion ob es günstig ist, Deutsche und Bayerische Meisterschaften in gleichen Prüfungen auszuschreiben regte uns zum Nachdenken an.
Hatten doch die Fahrer 2016 bei den Deutschen Meisterschaften in Schwaiganger und München-Riem gezeigt, dass sie zwar nicht an erster Stelle stehen, aber durchaus mit den anderen Teilnehmern mithalten können. Also warum diese Diskussion. Ein weiterer Kritikpunkt war, das in den beiden Ausschreibungen nicht deutlich herausgestellt wurde, dass trotz fehlender Platzierung in einer offen ausgeschriebenen Kombinierten-Wertung die Möglichkeit besteht an der Deutschen Meisterschaft teilzunehmen.
Deshalb hier der Passus in der Ausschreibung 2017:"

"Teilnahmeberechtigt sind Stamm-Mitglieder der LK F1, F2 eines anerkannten RV der BRD, die in den Jahren 2015, 2016 und 2017 bis Nennungsschluss in einer bundesweit offen ausgeschriebenen Vielseitigkeits- bzw. Kombinierten Prüfung mit Gelände der Kl. S für Zweispänner mind. 1 mal platziert waren. Ergebnisse aus dem Jahr 2017 sind mit der Nennung nachzuweisen.

     Der Ausschuss Fahren des DOKR bzw. der Bundestrainer behalten sich vor, zusätzlichen Gespannen eine Startgenehmigung zu erteilen. Ein Antrag auf eine gesonderte Startgenehmigung muss 2 Wochen vor Nennungsschluss beim DOKR, Warendorf (Tel.: 02581/6362172; Fax: 02581/6362400) vorliegen. "

Dem Bundestrainer würde es freuen bei entsprechender Leistung diese Ausnahme zu erstellen. 

Die nächste Veränderung war die Bitte, erneut die Deutsche Meisterschaft der Fahrer mit Behinderung (PARA) auszurichten. Dieser Bitte folgten wir gerne.

Den Abschluß der Veränderungen war der kurzfristige Ausfall des Turnierveranstalters der Bayerischen Meisterschaft der Einspänner und der Vierspänner Pony.

Gute Ratschläge zur Lösung der Einspännerproblematik kamen bis kurz vor Abgabeschluss. Aus Kapazitätsgründen in München-Riem und bereits veröffentlichter Ausschreibung von Schwaiganger gab es nur die jetzige Lösung.